Geschäftsordnung
Gesamtordnung des Vereins UNSICHTBAR e. V.
Inhaltsverzeichnis
I. Mitgliedschaft und Beiträge
II. Nutzung von Vereinsfahrzeugen
III. Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
IV. Hilfs- und Unterstützungsleistungen
V. Projektgruppen und Arbeitsgruppen
VI. Datenschutz
VII. Veranstaltungen und Einsätze
VIII. Schlussbestimmungen
I. Mitgliedschaft und Beiträge
§ 1 Mitgliedsarten
- Probemitglieder: 12 Wochen kostenlos, kein Stimmrecht, keine Ämter.
- Mitglieder auf Probe: 9 Monate Probezeit, 10 €/Monat, kein Stimmrecht oder Leitungsfunktion.
- Ordentliche Mitglieder: Volle Mitgliedsrechte nach Probezeit.
- Fördermitglieder: Finanzielle/ideelle Unterstützung, kein Stimmrecht.
§ 2 Aufnahme
- Aufnahme durch schriftlichen Antrag, Entscheidung durch den Vorstand.
- Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar
§ 3 Beiträge
- Mitglied auf Probe / Ordentliches Mitglied: je 10,00 €/Monat
- Sozialbeitrag: 5,00 €/Monat (auf Antrag)
- Fördermitglied: mindestens 25,00 €/Monat
- Es wird ein regelmäßiger Mitgliedsbeitrag erhoben.
- Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich oder monatlich entrichtet werden. Sofern der Mitgliedsbeitrag jährlich entrichtet wird, ist dieser am 3. Werktag jeden Jahres fällig, wenn er Monatlich entrichtet wird ist er am 1. jeden Monats zu bezahlen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod
- schriftlichen Austritt. (Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären. Er ist jederzeit möglich.)
- Ausschluss durch den Vorstand
- Beitragsrückstände (über drei Monate trotz Mahnung)
- Ist ein Mitglied länger als einen Monat mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand endet seine Mitgliedschaft automatisch nach Ablauf der Mahnfrist.
- Die 1. Mahnung erfolgt 14 Tagen nach der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages.
- Die 2. Mahnung erfolgt nach weiteren 14 Tagen der Fälligkeit.
(2) Der Vorstand kann Mitglieder ausschließen bei:
- grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder Interessen des Vereins
- vereinsschädigendem Verhalten
- respektlosem, diskriminierendem oder gewaltvollem Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, Vorstandsmitgliedern, Kooperationspartnern oder unterstützten Personen
- unehrenhaftem Verhalten
- sonstigem Verhalten, das dem Ruf oder Zweck des Vereins schadet
(3) Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt und ist mit Zugang wirksam.
II. Nutzung von Vereinsfahrzeugen
§ 5 Zweck
- Fahrzeuge dienen ausschließlich Vereinszwecken (Einsätze, Transporte, Veranstaltungen, Präsenzfahrten).
§ 6 Berechtigte Nutzung
- Nur durch ordentliche Mitglieder und Probemitgliedern mit gültiger Fahrerlaubnis und Freigabe durch den Vorstand.
§ 7 Regeln
- Private Nutzung ist untersagt (Ausnahme nur mit schriftlicher Genehmigung).
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind vom Nutzer zu tragen.
- Betriebskosten trägt der Verein.
III. Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
§ 8 Erstattungsfähige Kosten
- Fahrten mit privaten Pkw (Kilometersatz oder Kraftstoffkosten)
- Unterkunft: max. 150 €/Nacht oder 50 € Pauschale
- Verpflegung: Pauschalen gemäß steuerlicher Regelungen
- Kostengünstige Verbindungen sind vorrangig zu wählen.
§ 9 Aufwandsentschädigung
- Vorstandsmitglieder können eine monatliche Ehrenamtspauschale erhalten.
- Höhe orientiert sich an § 3 Nr. 26a EStG (zzt. max. 840 €/Jahr).
§ 10 Antrag
- Kosten sind binnen 4 Wochen nach Anfall mit Nachweisen schriftlich einzureichen.
IV. Hilfs- und Unterstützungsleistungen
§ 11 Anspruchsberechtigung
(1) Berechtigt sind Personen in sozialer Notlage, z. B. bei:
- Bezug von Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld)
- Wohnsitzlosigkeit
- akuter Notlage (z. B. Flucht, Gewalt, Krankheit)
- Erwerbsarmut
(2) Vorstand kann in Sonderfällen Nachweise anfordern (Nachweis: Lohnabrechnung, Steuerbescheid, Rentenbezug)
§ 12 Arten der Unterstützung
(1) Menschliche Soforthilfe:
- Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung
- Fahrkosten bei Notfällen
- Medikamente oder kurzfristige Hilfe
- Unmittelbare und bedarfsgerechte Hilfe für Menschen in akuten Notlagen – flexibel, niedrigschwellig und unbürokratisch. Die Unterstützung erfolgt individuell mit dem, was tatsächlich gebraucht wird, unabhängig von Ursache oder Umfang der Bedürftigkeit.
(2) Tierhilfen:
- Tierarztkostenzuschuss bis max. 20 % der Rechnung, höchstens 80 € pro Tier/Jahr
- Nur für Tiere, die nachweislich vor Eintritt der Notlage angeschafft wurden
- Auszahlung an Tierarzt oder als Erstattung bei Nachweis
V. Projektgruppen und Arbeitsgruppen
§ 13 Bildung
- Projektgruppen werden bei Bedarf durch den Vorstand eingerichtet.
§ 14 Leitung und Aufgaben
- Leitung durch ernannte Projektleiter:innen
- Keine Leitungsfunktionen für Mitglieder auf Probe
- Aufgaben: Planung, Durchführung, Berichterstattung
§ 15 Auflösung der Projekt- und Arbeitsgruppen
- Der Vorstand kann Gruppen jederzeit auflösen.
VI. Datenschutz
§ 16 Grundsätze
- Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
§ 17 Datenerhebung und Zweck
- Mitgliedsdaten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung
- Zwecke: Verwaltung, Organisation, Kommunikation
§ 18 Weitergabe und Rechte
- Keine Weitergabe ohne gesetzliche Grundlage oder Einwilligung
- Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch
§ 19 Verantwortlichkeit
- Datenschutzverantwortlich ist der Vorstand. Ein Datenschutzbeauftragter wird bei Bedarf benannt.
VII. Veranstaltungen und Einsätze
§ 20 Planung
- Organisation durch Vorstand oder beauftragte Gruppen.
§ 21 Verhalten
- Professionelles, respektvolles Auftreten gegenüber allen Beteiligten, insbesondere Hilfsbedürftigen, ist verpflichtend.
§ 22 Medien und Kosten
- Fotos/Videos nur mit Einwilligung
- Kostenabrechnung nach Reisekostenregelung
VIII. Schlussbestimmungen
§ 23 Inkrafttreten und Änderung
- Diese Gesamtordnung tritt mit der Mitgliederversammlung vom 13.08.2025 in Kraft. Sie kann durch Vorstandsbeschluss geändert oder erweitert werden.